Saarland stärkt fairen Handel
Das Bestattungsgesetz des Saarlandes wurde zum 1. Juli geändert. Zu den Änderungen gehörte auch die in § 8, Absatz 4, beschriebene Möglichkeit für Friedhofsträger, die Verwendung fair gehandelter Grabsteine festzulegen.
Der Friedhofsträger kann demnach in der Satzung bzw. Friedhofsordnung festlegen, dass nur Grabsteine und -einfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.
Erschienen am 18.08.2009



