EU-Richtlinie und Zugang zum Friedhof

Bis 28. Dezember muss die sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern. Künftig sollen Gewerbetreibende ihre Dienstleistungen ohne Beschränkungen in der gesamten EU anbieten können. Für den Grabmal-Bereich hat das zur Folge, dass theoretisch auch Steinmetze aus anderen EU-Ländern beantragen können, auf Friedhöfen in Deutschland tätig zu werden.

Jürgen Prigl, EACD-Präsident und Dombaumeister, weist in einer Stellungnahme zur EU-Dienstleistungsrichtlinie darauf hin, dass alle Handwerke der Anlage A der HWO bereits durch die sog. EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen reglementiert und einem entsprechenden Qualifikationsniveau zugeordnet seien. Dadurch würden sie durch die Dienstleistungsrichtlinie unberührt bleiben. Um sicherzustellen, dass ausschließlich Personen mit ausreichender fachlicher Qualifikation Grabmal-Arbeiten auf deutschen Friedhöfen ausführen, stellt darüber hinaus die Leitfassung des Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung laut Prigl eine ausreichende rechtliche Grundlage dar. Außerdem sei sie "im Grunde juristisch auch das einzig Mögliche".

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