Erinnerungsstücke zum Mitnehmen
Bestattungen finden in Deutschland auf öffentlichen Friedhöfen statt. Urnen mit der Asche Verstorbener zuhause aufzubewahren oder im eigenen Garten beizusetzen, ist nicht erlaubt. "Doch viele Menschen suchen nach Lösungen, um die Erinnerung an Verstorbene zusätzlich zuhause lebendig werden zu lassen", erklärt Christoph Keldenich, Geschäftsführer der Verbraucherinitiative Aeternitas, die sich für die Belange der Bürger im Bestattungswesen einsetzt. Oft verhinderten auch die Familienstrukturen der mobilen Gesellschaft den Besuch von Grabstätten. Erinnerungszeichen für könnten dann die Verbindung zum Verstorbenen schaffen.
Viele Steinmetze bieten verschiedene Artefakte an, die Grabplatten oder Grabmale auf dem Friedhof ergänzen. Zum Beispiel können Hinterbliebene kleine Steine erhalten, die aus dem gleichen Material wie der eigentliche Grabstein gehauen wurden. Diese können mit Inschriften versehen sein und – je nach Stimmung der Hinterbliebenen – als Teil des Grabmals auf dem Friedhof belassen oder mit nach Hause genommen werden. Manche Steinmetze haben Ringe aus Naturstein mit den Namen des Verstorbenen im Angebot. Selbst komplette Denkmale für das häusliche Umfeld oder den Garten werden mitunter von den Hinterbliebenen in Auftrag gegeben.
Manche Bestatter verkaufen Asche-Kapseln oder Miniatur-Urnen, in die ein kleiner Teil der Asche des Verstorbenen gefüllt werden kann, der dann nicht auf dem Friedhof beigesetzt wird. Die Rechtslage ist hierbei umstritten – manche Fachleute sehen einen Verstoß gegen die Friedhofspflicht. In der Praxis wird diese Handhabe aber häufig geduldet. Die Aschekapsel können Hinterbliebene zum Beispiel als Schmuck wie ein Amulett tragen oder – wie die Miniatururnen – zuhause aufbewahren. Der Erinnerung im Privaten dienen auch sogenannte Fingerprints – Fingerabdrücke der Verstorbenen, die dann in Metall gegossen und als Ring oder Anhänger getragen werden können.
(25.11.2011)



