Als Parkfriedhof dient der Ohlsdorfer Friedhof zwei Zwecken gleichermaßen: als Begräbnisstätte der Trauer und dem Gedenken und als Grünraum der Erholung und dem Naturerlebnis. Doch während der Corona-Pandemie stieg die Zahl neuer Gäste mangels anderer Ausflugsziele sprunghaft an, sodass eine sichtbare Regelung für ein gutes Miteinander wichtig wurde.

Friedhöfe dienen in erster Linie als Bestattungsort, erfüllen aber zahlreiche weitere Funktionen. Unter anderem ihr ökologischer, sozialer, kultureller und historischer Wert spiegelt sich in der Finanzierung meist nur unzureichend wieder. Gebühren stehen hierbei zu sehr im Mittelpunkt.

Die Ausgangsbeschränkungen im ganzen Land sollen die exponentielle Ausbreitung des Covid-19 abdämpfen. Doch was ist noch erlaubt? Einige Bestatter meinen, Erdbestattungen seien nicht mehr möglich. Das ist nicht richtig.

Der Disney-Konzern hat einem Mann aus England verboten, den Superhelden Spiderman auf dem Grabstein für seinen Sohn abbilden zu lassen.

Auf dem Friedhof in Täsch im Schweizer Kanton Wallis sind alle Grabkreuze gleich groß und aus demselben, einheimischen Holz geschnitzt. Alle zeigen den Gekreuzigten und sind mit grauen Steinplatten überdacht.

Laut einer Umfrage im Auftrag von Aeternitas wünscht sich nur noch jeder vierte Bundesbürger ein klassisches Grab.

Ein Steinmetz hatte Friedhofsvasen an seine Kunden verschenkt. Die Vasen waren mit einem Werbedruck versehen. Der Steinmetz hätte die Kunden auf das Werbeverbot auf Friedhöfen hinweisen müssen, urteilt ein Gericht. Nun muss der Steinmetz ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Sommer 2018 fest, dass Firmenschilder auf Gräbern als Werbung gelten. Diese ist auf Friedhöfen nicht erlaubt.

Zusammen mit dem Steuerzahlerbund hat Aeternitas eine Studie zu den Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

 

Ein von Steinmetz Rainer Kuehn gestaltetes Grabmal sorgt auf dem Friedhof in Dorsten-Wulfen für Aufregung.

Zu kleine Urnenkammern und Erdröhren sorgen auf dem Friedhof Alzey für Ärger.

QR-Codes auf Grabsteinen auf einem Wuppertaler Friedhof informieren Besucher über das Leben und Sterben der Betroffenen. So zum Beispiel über die Caritas-Sekretärin Maria Husemann.

Grabmalberater Michael Gärtner von der Stadt Nürnberg referiert auf der Stone+tec in Nürnberg zum Thema "Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Nürnberger Friedhofssatzung".

Die Landesregierung Hessen hat mehrere Gesetzesentwürfe für Friedhofsregelungen vorgeschlagen. Unter anderem sollen neue Regeln für die Bestattung von Sternenkindern und ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in Kraft treten.

Gebühren und Satzungen sind am 7. März in Geisenheim Thema einer Tagung zur Zukunft der Friedhöfe.

Friedhofsverwaltungen dürfen das Abdecken einer Grabstätte mit einer Platte aufgrund von Verwesungsstörungen untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ ein Berufungsverfahren gegen ein entsprechendes Urteil nicht zu.

Zwei Hauptpreise und einen Sonderpreis vergab die Jury am 4. Mai bei der festlichen Abschlussveranstaltung zum bundesweit erstmals ausgelobten Wett­bewerb "Neue Wege auf dem Friedhof!" in Berlin.

Gute Beiträge im Sinne der Steinmetz-Initiative "Orte, die gut tun" gab es auf zwei Fachtagungen zur "Zukunft der Friedhöfe" - in Geisenheim und Berlin.

Beim Wettbewerb "Neue Wege auf dem Friedhof!" wurden 29 Projekte eingereicht. Die festliche Preisverleihung findet am 4. Mai in Berlin statt.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas berichtete am 14. März auf ihrer Website über ein Gerichtsurteil, das sich mit der freien Grabgestaltung auch auf kirchlichen Friedhöfen beschäftigt.

Das Forum Ohlsdorf veranstaltet am 27. und 28. April in Hamburg eine internationale Tagung zur Friedhofsentwick­lung mit Blick über die Grenzen Deutschlands.

In Schleswig-Holstein ist die Piratenpartei mit ihrem Vorschlag gescheitert, das Bestattungsgesetz zu reformieren.

In seinem Rundschreiben W 01/2017 hat der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) über den aktuellen Stand zum Bestattungsgesetz NRW informiert.

Am 17. November findet das DENAK-Forum 2016 in Kaisers­esch mit Referenten aus Forschung und Praxis statt.