Treppenbeläge aus Naturstein

In seinen Bautechnischen Informationen "BTI 1.3. Massivstufen und Treppenbeläge – außen" sowie "BTI 2.2 Treppenbekleidung – innen" empfiehlt der DNV, bei Treppenbelägen die Trittstufen aus Naturwerkstein mit einer Mindestdicke von 30 mm auszuführen. Es würden jedoch zunehmend auch Trittstufen mit nur 20 mm Dicke oder sogar noch geringeren Dicken geplant. Treppenbeläge unterliegen den höchsten Belastungen und werden stark beansprucht, beispielsweise durch dynamische Belastungen bei schnellen Begehungen oder dem Abstellen von Lasten bei Umzügen. Langjährige Erfahrungen haben laut DNV gezeigt, dass Treppenbeläge mit Dicken ab 30 mm während der gesamten Nutzungsdauer der Gebäude diese Belastungen schadensfrei aufnehmen. Dünnere Trittstufen seien aufgrund der spröden Materialeigenschaften von Naturwerkstein erheblich bruchgefährdeter. Bei Dicken der Trittplatten unter 30 mm bestehen deshalb erhöhte Anforderungen an die Bettung. Beispielsweise ist eine Verlegung im kombinierten Verfahren (Buttering-Floating-Methode) empfehlenswert, um Hohlstellen in der Bettung weitestgehend zu vermeiden. Weiterhin sollte man frei auskragende Überstände bei dünnen Trittstufen aufgrund der Bruchgefahr möglichst vermeiden, so der DNV.

(18.6.2017)