Tomaten dürfen aufs Grab

In Neuburg an der Donau (Bayern) dürfen Grabstätten mit Gemüse und Obst bepflanzt werden. Das hat der Stadtrat Ende Mai beschlossen. Hintergrund für die Entscheidung war ein Streit, der im letzten Jahr auf dem örtlichen Friedhof ausgebrochen war. Dort hatte im Frühsommer eine junge Frau auf dem Grab ihrer Großeltern einen Tomatenstrauch gepflanzt. Damit wollte sie ihren verstorbenen Angehörigen laut eigenen Angaben ein würdiges Andenken bereiten. Diese hatten zu Lebzeiten gerne in ihrem Garten gewerkelt.

Zunächst ist die Pflanze unbehelligt vor sich hingewachsen. Selbst als sie sich um das hölzerne Grabkreuz auf der Ruhestätte rankte und begann, auf Nachbargräber zu wuchern, hat das niemanden wirklich gestört. Die Friedhofsverwaltung bat lediglich darum, den Strauch zurückzuschneiden, was auch geschah.

Dann trat die für den Friedhof zuständige CSU-Stadträtin auf den Plan. Ihr schmeckte die Sache mit dem Gemüse auf dem Gottesacker überhaupt nicht. "Ein Friedhof ist doch kein Schrebergarten", hat sie laut Medienberichten geschimpft und gefordert, dass der Anbau auf dem Friedhof pauschal verboten wird.

Der Stadtrat hat der Forderung jetzt eine Abfuhr erteilt. Die junge Frau darf auf dem Grab ihrer Großeltern weiterhin Tomaten pflanzen, solange die Sträucher die Würde der Grabstelle und des gesamten Friedhofes wahren, so ein Rathaussprecher. In der Friedhofssatzung wurde geregelt, dass Gemüse und Obst auf dem Friedhof erlaubt sind, wenn die Pflanzen nicht über Gräber hinaus, auf andere Gräber oder gar auf Wege wuchern …

(5.6.2017)