Empfehlung zum Umgang mit Totenasche

In der am 25. Oktober 2016 veröffentlichten Instruktion "Ad resurgendum cum Christo" der vatikanischen Glaubenskongregation wird der Umgang mit Totenasche regelt. Ihr zufolge ist es nach katholischer Lehre verboten, Asche im Wohnraum, in Schmuckstü­cken oder anderen Erinnerungsgegenständen aufzubewahren oder in der Natur zu verstreuen. Stattdessen solle Totenasche an einem heiligen Ort aufbewahrt werden, z.B. auf einem Friedhof, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort.

Ausnahmen möglich
Nur unter "schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen", werde die Aufbewahrung von Totenasche in Wohnräumen akzeptiert. Auch dürften die menschlichen Überreste nicht unter verschiedenen Familien aufgeteilt werden. In jedem Fall müssten "Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung" garantiert sein.

Beisetzungen in Urnenwäldern seien nur mit Namensnennung des Verstorbenen und eindeutiger Kennzeichnung des Ortes erlaubt, so Kardinal Müller auf www.katholisch.de. Grundsätzlich widersprächen anonyme Bestattungen dem katholischen Glauben. Feuerbestattungen erlaubt der Vatikan seinen Gläubigen seit 1963.

(Erschienen am 30.03.2017)

Autorin: Susanne Storath