BIV-Richtlinie aktualisiert

Mithilfe des AK Grabmal wurde die BIV-Richtlinie "Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen" inhaltlich aktualisiert. Naturstein sprach mit Raphael Holzer von der Technischen Informationsstelle des Bundesverbands Deutscher Steinmetze (BIV).

Zur einfacheren Nachvollziehbarkeit wurden alle rechnerischen Schritte in Form eines ausführlichen Bemessungsbeispiels im Anhang der Richtlinie dargelegt. Zudem stehen dem Steinmetzmeister mehrere einfache Möglichkeiten für den Standsicherheitsnachweis offen, so Bemessungstabellen oder das Excel-Programm. Diese ersparen in den meisten Fällen eine individuelle Berechnung und stellen eine Bemessung entlang der anerkannten Regeln der Technik dar. Einige Bezeichnungen, Symbole bzw. Formeln könnten zunächst unverständlich wirken. Für einen reibungs losen Umgang mit der neuen Richtlinie empfiehlt Raphael Holzer die Teilnahme an einer der Schulungen.

Seminar Friedhof & Grabmal

Das vom BIV veranstaltete Seminar vermittelt Wissen zu den rechtlichen Gegebenheiten am Friedhof sowie zum Umgang mit neuen Friedhofskonzepten und damit verbundenen Chancen und Risiken. Es richtet sich an Steinmetze, die bereits am Friedhof tätig sind oder sich im Bereich neuer Friedhofskonzepte weitere Geschäftsfelder erschließen wollen. Auch Fachplaner, Friedhofsverwalter und Vertreter aller am Friedhof tätigen Gewerke sind eingeladen.

Termine: 
10. November 2017 ab 13.30 Uhr
11. November 2017 bis ca. 13 Uhr im Museum für Sepulkralkultur, Kassel

Programm: www.bivsteinmetz.de/docs/Programm_Steinmetzseminar_Grabmal_29062017102038.pdf

Weitere Informationen finden Sie in Naturstein 10/2017 ab Seite 12.

(Veröffentlicht am 5.Oktober 2017)

Autorin: Christine Kulgart