Abgrenzung der DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten zur DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Streitigkeiten über die Anwendung der ATV DIN 18332 sowie der ATV 18318 aufgetreten, da beide Bodenbeläge aus Naturstein im Außenbereich betreffen. Obwohl die ATV DIN 18318 den Titel "Verkehrswegebauarbeiten" trägt, sind im Anwendungsbereich auch Terrassen aufgeführt. Selbstverständlich gilt die DIN 18318 nicht für Naturwerkstein- und Betonwerksteinarbeiten auf Balkonen und Terrassen an Wohngebäuden; dennoch wurde diese in Streitfällen von einigen Sachverständigen zitiert. 

In der geplanten Neufassung der ATV DIN 18318 soll der Begriff "Verkehrswegebauarbeiten" im Titel gestrichen werden. Der DNV hatte hiergegen protestiert, weil dadurch die Diskussionen um die Anwendung vermutlich noch verstärkt würden. Um eine eindeutige Abgrenzung der DIN 18318 zur DIN 18332 zu ermöglichen, wurde in der Neufassung der DIN 18332, die am 7. April 2016 endgültig beraten wurde, nachstehende Formulierung aufgenommen: DIN 18332 gilt nicht für Befestigungen von Flächen sowie Entwässerungsrinnen mit Pflastersteinen nach DIN EN 1342 und Platten nach DIN 1341. Somit ist eine eindeutige Zuordnung über die verwendeten Natursteinprodukte möglich.

Häusliche Terrassen und Balkone werden mit Fliesen nach DIN EN 12057 und Platten nach DIN 12058 belegt, Flächen des Verkehrswegebaus mit Pflastersteinen nach DIN EN 1342 und Platten nach DIN 1341. Die Neuausgabe der DIN 18332 wird voraussichtlich im September 2016 erscheinen.

(17.5.2016)