Peter Parler-Preis 2018

Der Peter Parler-Preis

Der Peter Parler-Preis soll die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass Steinmetze in der Denkmalpflege zur Pflege und Erhalt des Kulturguts beitragen und so das Ansehen des Steinmetzhandwerks stärken. Außerdem sollen die Auslobung und Verleihung Steinmetze dazu ermutigen, sich verstärkt in der Denkmalpflege zu engagieren und dabei die Grundsätze und Qualitätsansprüche der amtlichen Denkmalpflege zu berücksichtigen.

Schirmherrschaft: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, ehemals Preisstifter, übernimmt die Schirmherrschaft des Peter Parler-Preises und wird die Preisträger in ihrer Zeitschrift "monumente" veröffentlichen. Auslober des Wettbewerbs ist der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV), der auch das Preisgeld von 15.000 € zur Verfügung stellt. Steinmetz- und Steinbildhauerarbeiten in der Denkmalpflege der jeweils letzten fünf Jahre werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet. Der Ebner Verlag, Ulm mit seiner Fachzeitschrift Naturstein ist Medienpartner und Förderer des Preises.
Anlässlich der Stone+tec, die vom 13. bis 16. Juni 2018 in Nürnberg stattfinden wird, sollen die eingereichten Wettbewerbsbeiträge juriert werden. Der Preis wird wenige Monate später während der Messe "denkmal" in Leipzig (8.-10. November 2018) verliehen.

Zulassungsbedingungen
Zur Teilnahme zugelassen sind selbstständige Steinmetzmeister oder Bildhauer mit höchstens zwei Objekten – Bauteile oder Bauwerke – der letzten fünf Jahre. Preiswürdig im Sinne des Wettbewerbs sind beispielhafte gewerksspezifische Leistungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen – also Konservierungs-, Restaurierungs- und Ergänzungsarbeiten an und aus Naturwerkstein in Abstimmung mit der amtlichen Denkmalpflege. Die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten wird positiv bewertet. Dombauhütten können im Rahmen einer nicht dotierten Sonderpreisvergabe teilnehmen.

Einreichung
Die Bewerbungen müssen die kompletten Maßnahmen hinsichtlich des vom Einreicher erbrachten Leistungsumfangs dokumentieren. Der Zustand vor Maßnahmenbeginn sowie der nach Beendigung der Arbeiten müssen mit aussagefähigen Fotos veranschaulicht werden.

Einzureichen sind:
• Beschreibung der Maßnahme (max. 2 DINA 4 Seiten)
• Gesamtansicht des Objekts (vorher/nachher)
• Detailansichten des Objekts mit präziser Kennzeichnung
• Materialliste, verwendete Natursteine
• Dokumentation in Wort und Bild, Schadenskartierung, soweit vorhanden

Einsendeschluss ...
... ist der 10. Juni 2018.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Bundesverband Deutscher Steinmetze
Weißkirchener Weg 16
60439 Frankfurt a. M.
www.bivsteinmetz.de

Nina Pörtner

(Aktualisiert am 4.10.2017)